
- Auch im Shutdown -
Dein Partner für
optimales Training

Wo aus Bewegung
Gesundheit wird


Auszug aus der 15. Coronaverordnung RLP (Stand 8.1.2021):
- Mit der Ergänzung in Abs. 2 Satz 2 wird klargestellt, dass zu den Dienstleistungen, die aus hygienischen oder medizinischen Gründen erlaubt sind, auch Rehabilitationssport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buchs des Sozialgesetzbuchs – SGB IX – zählen.
Rehabilitationssport findet aufgrund gesetzlicher Definition stets in Gruppen statt und ist daher – in Abweichung zu der Regelung in § 10 – ausnahmsweise zulässig. Der Verweis auf § 64 SGB IX stellt sicher, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt. -
Liebe Mitglieder,
mit bedauern haben wir die Beschlüsse der Regierung aufgenommen, nach denen unser gesundheitsorientiertes Fitnessstudio bis zum 7.03.2021 weiter geschlossen bleibt.
Auf ein optimales Trainingsprogramm braucht ihr natürlich nicht zu verzichten:
Unsere Trainingsvideos für das Hometraining wieder auf Dropbox abrufbar. Den Zugangslink erhaltet ihr per Mail über info@fitness-first-class.de.
Selbstverständlich stehen wir euch auch für alle Fragen zum Thema Hometraining über die gleiche E-Mailadresse zur Verfügung.
Viel Spaß beim Hometraining wünscht euch das Team von Fitness First Class